Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

  • Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln ein Vertragsverhältnis zwischen dem auftraggebenden Gast und dem Gästeführer. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB. Die Vertragsbeziehungen zwischen diesen beiden Vertragsparteien werden ausschließlich gemäß den folgenden Bestimmungen geregelt.

  • Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die vom Gast gewünschte Leistung vom Gästeführer bestätigt wurde. Eine Bestätigung erhält der Gast ausschließlich via E-Mail mit dem Betreff "Neuer Termin", unter zusätzlicher Nennung von Führungstitel, Datum, Uhrzeit und Name des Gästeführers.

    Mit der erfolgreichen Überweisung des Honorars durch den Gast auf das Konto des Gästeführers (oder nach Eingang einer Kostenübernahmeerklärung) wird die Buchung der Leistung verbindlich.

    Erfolgt die Buchung im Namen einer Gruppe, dann ist der Buchende als Gruppenauftraggeber Vertragspartner im Rahmen des Vertrages für den Gästeführer.

    Der Gruppenauftraggeber ist somit in der vollen Zahlungspflicht hinsichtlich des vereinbarten Honorars oder möglicherweise anfallender Stornierungskosten.

    Ist die via E-Mail eingegangene Bestätigung hinsichtlich des vereinbarten Inhalts des Vertrages fehlerhaft, so hat der Gast spätestens innerhalb von 7 Tagen via E-Mail zu widersprechen. Liegen zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Termin der Leistungserbringung weniger als 7 Tage, hat der Widerspruch unverzüglich zu erfolgen.

  • Leistung aus Bestätigung & Beschreibung

    Der Gästeführer schuldet die Leistung der via E-Mail übersendeten Bestätigung. Die ausführliche Beschreibung der Leistung leitet sich aus dem korrespondierenden Text der Webseite ab.

    Die maximale Anzahl von Gästen in einer geführten Gruppe ist in der jeweiligen Tourbeschreibung festgelegt. Sollten mehr Gäste als die maximale Anzahl von Gästen erscheinen und an der Tour teilnehmen wollen, dann müssen pro zusätzlichem Gast 12.-€ vor Ort entrichtet werden. Dabei wird auf Wunsch eine Quittung ausgestellt. Der Gästeführer bestimmt anschließend über die Obergrenze der Teilnehmerzahl.

    Für Schülergruppen gilt ausnahmsweise eine maximale Teilnehmerzahl von 24 inklusive der Aufsichtspersonen. Auch hier gilt die oben beschriebene prinzipielle Vorgehensweise bei zusätzlichen Teilnehmern. Sollte vor Ort eine Klasse aufgeteilt werden, dann muss jeweils mindestens eine Aufsichtsperson bei einer Gruppe bleiben. Der Gästeführer kann keine Aufsichtspflicht übernehmen.

    Dem Gästeführer sind situationsbedingte Anpassungen von Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages nach Vertragsabschluss notwendig werden (z.B. Straßensperren, Baumaßnahmen, Änderung von Öffnungs-/Schließungszeiten etc.) gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtcharakter der Führung nicht beeinträchtigen.

    Sofern nicht anderweitig im Webseitentext beschrieben, werden sämtliche Sehenswürdigkeiten unter freiem Himmel präsentiert.

    Der Gästeführer ist im Falle seiner Verhinderung berechtigt, die Führung einem geeigneten Gästeführer zu übertragen.

    Mitwirkung zur Vertragserfüllung

    Sollte ein solcher Hinweis unterbleiben bzw. erst zu Beginn der Leistungserbringung erfolgen, wird seitens des Gästeführers keine Haftung für evtl. notwendige Leistungseinschränkungen übernommen.

    Insbesondere verpflichtet sich der Gruppenauftraggeber, den Gästeführer bei Buchung der Leistung auf eventuelle Besonderheiten der Gruppe (z.B. Behinderungen) hinzuweisen. Diese Besonderheiten sind im Feld "Anmerkungen" oder anderweitig anzuzeigen.

    Der Gruppenauftraggeber verpflichtet sich, an der Erfüllung des vereinbarten Vertrages mitzuwirken, um etwaige Störungen oder Schäden vor oder während der Leistungserbringung zu vermeiden.

    Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich verabredeten Leistungen bedürfen einer E-Mail-Korrespondenz mit dem Gästeführer.

    Grundsätzlich finden die Führungen unter freiem Himmel statt und unabhängig jeglicher Witterungsverhältnisse. Gäste werden daher dazu angehalten, entsprechend passender Kleidung zu erscheinen.

  • Bezahlung

    Der Gast gibt den Zahlungsauftrag für das Honorar des Gästeführers mit Vollendung des Buchungsprozesses via Kreditkarte oder PayPal. Der Gästeführer erstellt dem Gast anschließend eine Rechnung mit einem Hinweis auf den erhaltenen Betrag, sobald dieser auf dem Konto eingegangen ist (Hinweis: Bei einer Zahlung durch PayPal kann es vorkommen, dass PayPal den Betrag aus Sicherheitsgründen 21 Tage einbehält, ehe dieser zur Auszahlung bereit steht. In diesem Fall verzögert sich die Erstellung einer Rechnung entsprechend). Die Rechnung beinhaltet eine fortlaufende Rechnungsnummer, Bankverbindung, Steuernummer, Steuer-ID sowie UST-ID bzw. den Hinweis auf § 19 UStG für Kleinunternehmer.

    Die Höhe des Honorars ist der Bestätigung schriftlich festgelegt und versteht sich exklusive Umsatzsteuer. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und deshalb auch nicht ausgewiesen.

    Die Buchung erfolgt über die Eingabemaske der Webseite. Einzugeben sind eine Adresse sowie eine Telefonnummer eines Ansprechpartners vor Ort. Eine E-Mail-Adresse wird außerdem benötigt. Der Gast erhält via E-Mail eine Bestätigung der Buchung mit Angaben zum Treffpunkt und weiteren Details.

    Soweit nicht im digitalen Buchungsprozess geschehen, ist das Honorar spätestens unmittelbar vor Beginn der Führung direkt in bar an den Gästeführer zu zahlen.

    Die Bezahlung mit Gutscheinen ist nur möglich, wenn diese korrekt ausgefüllt und unterschrieben an den Gästeführer übergeben werden.

    Eventuelle Zusatzkosten (z.B. Eintrittsgelder, Drachenfelsbahn etc.), die nicht im Vertrag inbegriffen sind, müssen durch den Gast direkt vor Ort bar bezahlt werden. Das vereinbarte Honorar bezieht sich ausschließlich auf die Durchführung der Gästeführung.

    Haftung

    Der Gästeführer haftet für Schäden, die sich auf den vereinbarten Leistungsumfang beziehen und auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst beruhen.

    Der Gästeführer ist berufshaftpflichtversichert. Die Haftung ist begrenzt auf maximal die Höhe des Versicherungsschutzes im Rahmen seiner Versicherung.

    Bei Erfüllungsgehilfen ist jegliche Haftung (auch für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz) ausgeschlossen. Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen Dritter, deren Leistungen im Rahmen der Führung in Anspruch genommen werden.

    Der Gästeführer übernimmt keine Aufsichtspflicht bei der Teilnahme Minderjähriger. Die Aufsichtspflicht bleibt bei den Eltern, gesetzlichen Vertretern oder Begleitpersonen.

    Ansprüche des Gastes gegenüber dem Gästeführer verjähren grundsätzlich nach einem Jahr, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche des Gastes aus Personenschäden.

  • Wartezeiten

    Der Gästeführer wartet grundsätzlich eine halbe Stunde am Treffpunkt. Während dieser Zeit ist er erreichbar über Mobiltelefon. Falls die Gruppe während dieser Zeit nicht erscheint, bzw. sich nicht telefonisch mit dem Gästeführer in Kontakt setzt, ist das volle Honorar zu zahlen.

    Es obliegt dem Kunden, sich bei Verspätungen mit dem Gästeführer via Mobiltelefon zu melden. Falls der Gästeführer nicht via Mobiltelefon erreichbar ist, wartet er eine Dreiviertelstunde ab offiziellem Führungsbeginn. Die Führungsdauer wird nicht über die vereinbarte Dauer fortgesetzt, sollte nichts anderes zwischenzeitlich mit dem Gast abgesprochen worden sein.

    Der Gast ist dazu angehalten, bei der Buchung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der er am Tag der Führung erreichbar ist.

    Bei schlechten Witterungsverhältnissen steht der Gästeführer unter Umständen nicht die gesamte Wartezeit am Treffpunkt, sondern beispielsweise an einem nahe gelegenen Unterstellplatz.

    Der Gästeführer kann einen verspäteten Beginn einer Führung ablehnen, wenn solch eine Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist.

    Stornierung durch den Gast

    Der Gast kann die Buchung der Gästeführung bis zu 12 Stunden vor Beginn kostenfrei stornieren. Zur Deckung eventuell entgangene Alternativbuchungen muss bei Stornierungen ab einer Vorlaufszeit unter 12 Stunden jedoch das volle Honorar bezahlt werden, sofern der Leistungserbringer die Leistung nicht ersatzweise für einen anderen Kunden erbringen kann.

    Stornierung durch den Gästeführer

    Ist der Gästeführer aus wichtigen Gründen verhindert und kann einen bestätigten Tourtermin nicht wahrnehmen, dann ist er verpflichtet, den Gast darüber umgehend in Kenntnis zu setzen. Der Gästeführer wird in diesem Falle versuchen, für den Einsatz eines anderen geeigneten Gästeführers zu sorgen. Sollte sich dies als unmöglich erweisen, wird das volle Honorar erstattet.

    Im Falle von akuter Krankheit oder anderen ernsthaften Verhinderungen des Gästeführers kann die Leistung abgesagt werden. Schadensersatzansprüche an den Gästeführer können daraus nicht geltend gemacht werden. Ein Schadensersatz durch den Gästeführer an den Gruppenauftraggeber ist in solchen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen.

    Umbuchung

    Der Gast kann mit der digitalen Benutzeroberfläche bis zu 12 Stunden vor Beginn eine Umbuchung der Führung vornehmen. Sollte der Gruppenauftraggeber eine Umbuchung der bestätigten Leistung vornehmen, müssen gegebenenfalls andere Veranstalter mit berücksichtigt werden, da diese und deren Lokalitäten eventuell nicht mehr verfügbar sind.

    Das seit 14.06.2014 gültige 14-tägige Widerrufsrecht gilt laut § 312 b BGB Abs. 3 Nr. 6 nicht für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.

    Tourabbruch durch den Gast

    Der Gast verpflichtet sich, Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen gegenüber dem Gästeführer sofort anzuzeigen und Abhilfe zu fordern. Der Gast ist zu einem Abbruch der Führung nach Beginn nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers als erheblich mangelhaft betrachtet wird und diese Mängel trotz entsprechender Beanstandung nicht abgestellt werden.

  • Der Gästeführer kann den Vertrag fristlos kündigen bzw. die Leistung abbrechen, wenn:

    • Die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder verunmöglicht wird, bzw. wenn Gefahr für Leib und Leben besteht.

    • Ein oder mehrere Teilnehmer die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört bzw. sich vertragswidrig verhält. Das Honorar ist im vollen Umfang zu zahlen.

    Ist die Durchführung der Leistung aufgrund der Wetterverhältnisse (Sturm, Hagel, Dauerregen) nicht möglich, dann muss der Gästeführer die Leistung absagen und bietet dem Leistungsnehmer einen Ersatztermin oder einen kompensatorischen Gutschein an.

    Während der Führung sind die geltenden Regeln der CoronaSchutzVerordnung einzuhalten. Wenn Gäste diese – auch nach Erinnerung durch den Guide – nicht befolgen, darf der Guide jederzeit die Führung abbrechen. Das Honorar ist im vollen Umfang zu zahlen.

  • Gutscheine

    Codes von Gutscheinen können nur auf Führungen angewendet werden, die von der Webseite von Rheinland Guide buchbar sind.

    Mitnahme von Tieren

    Im Falle der Mitnahme eines Tieres durch einen Gast müssen alle übrigen Gäste mit dieser Mitführung einverstanden sein. Die letztgültige Entscheidung, das betreffende Tier zur Führung zuzulassen, obliegt jedoch in jedem Falle dem Gästeführer.

    Cirka-Zeitangaben

    Angaben zur Dauer von Führungen richten sich nach Erfahrungswerten des Gästeführes. Abhängig von den spezifischen Umständen und Gruppenparametern sind Abweichungen von diesen Zeitangaben möglich.

    Aufnahmen während der Tour

    Film-, Bild- und Tonaufnahmen während der Führung sind nur nach Absprache mit dem Gästeführer gestattet. Sollten in seltenen Fällen Aufnahmen durch den Gästeführer entstehen, darf dieser sie zu eigenen Dokumentations- und Werbezwecken frei verwenden.

    Salvatorische Klausel

    Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen dieser AGB haben nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.

  • Zu beachten sind abschließend auch die Datenschutzbestimmungen unter: www.rheinlandguide.de/datenschutz